DIE  ITALIENER IM DEUTSCHLAND WÄHLEN IHRE AUSSCHÜSSE 

COMITES, Ausschüsse der Italiener im Ausland

 

Kommenden 26. März wird in allen konsularischen Einzugsbereichen, wo mehr als 3.000 italienische Staatsbürger den Wohnsitz haben, gewählt, um die Mitglieder der AUSSCHÜSSE zu wählen, und zwar die AUSSCHÜSSE DER ITALIENER IM AUSLAND (COMITES).  

 

WAS SIND DIE AUSSCHÜSSE?

·        DIE AUSSCHÜSSE sind wählbare Organe, die die Bedürfnisse der im Ausland seßhaften Italiener gegenüber den konsularischen Stellen, mit denen sie wegen der Ausfindung der sozialen, kulturellen und zivilen Bedürfnisse der italienischen Gemeinschaft zusammen-arbeiten, vertreten.

DIE AUSSCHÜSSE fördern in Zusammenarbeit, außer mit den konsularischen Behörden, auch mit den Regionen und den örtlichen Autonomen  sowie auch mit Anstalten und Vereinen, die innerhalb der konsularischen Einzugsbereiche sind, im Interesse der italieni-schen Gemeinschaft alle jene für richtig gehaltenen Initiativen in Bezug auf das soziale und kulturelle Leben, soziale und schulische Betreuung, Berufsausbildung und Bereiche Erholung und Freizeitgestaltung.

DIE AUSSCHÜSSE können, im Einvernehmen mit den konsularischen Behörden, die Instanzen der italienischen Gemeinschaft mit dem Wohnsitz im Einzugsbereich gegen-über allen örtlichen Behörden und Institutionen vertreten. 

DIE AUSSCHÜSSE bestehen aus 12 oder 18 Mitgliedern, je nach Anzahl der in dem je-weiligen konsularischen Einzugsbereich wohnenden Landsleuten, und sie bleiben für die Dauer von 5 Jahren im Amt.

 

·        WEN WÄHLT MAN?

Die Mitglieder der AUSSCHÜSSE werden aufgrund der Kandidatenlisten, unterzeichnet von den italienischen Bürgern, die in dem jeweiligen konsularischen Einzugsbereich wohnhaft sind, gewählt. Die Landsleute können sich organisieren, um eine Liste von Kandidaten, bestehend aus Personen ihres Vertrauens, aufzustellen, aus der dann die Ausschussmitglieder gewählt werden.

 

·        WIE WIRD GEWÄHLT?

Am kommenden 26. März können die volljährigen italienischen Staatsbürger mit dem Wohnsitz im Ausland, eingetragen in den Wählerlisten, durch Briefwahl wählen. Dies, ohne sich, wie in der Vergangenheit, persönlich in das Wahllokal begeben zu müssen.

Um den Bürger in die Lage zu versetzen, durch Briefwahl zu wählen, wird die zuständige konsularische Behörde jedem Wähler nach Hause binnen des kommenden 6. März ein Kuvert mit den Wahlunterlagen und ein Informationsblatt, aus dem die Wahlmoda-lität ersichtlich ist, zusenden.

Der Bürger gibt seine eigene Stimme ab, achtet, daß die Anweisungen genau befolgt werden, dann übersendet er den Wahlzettel unter Benutzung des bereits mit einer Brief-marke versehenen Umschlags per Post an die für ihn zuständige konsularische Behörde.

Der Briefumschlag wird so schnell wie möglich versandt, so daß er dem Empfänger nicht später als den kommenden 26. März um 0.00 Uhr zugestellt werden kann.

 

Jeder Wähler kann seine eigene Eintragung als gemeldeter Einwohner und Wähler bei dem für ihn zuständigen italienischen Generalkonsulat überprüfen zu dem Zweck sich zu vergewissern, daß er als eingetragen bei dem AIRE (Einwohnermelderegister für Italiener mit dem Wohnsitz im Ausland) und in der Wählerliste geführt wird.

 

Es kann in der Tat passieren, daß einige Landsleute, auch wenn sie in der konsularischen Einwohnerliste eingetragen sind, sie jedoch nicht in dem obigen Register erscheinen.

Diese können trotzdem zur Wahl nach erfolgter Prüfung zugelassen werden – falls positiv – die durch die konsularische Behörde bei der zuständigen italienischen Gemeinde durch-geführt wird.

Alle konsularisch-diplomatischen Behörden werden sich dafür verwenden, um allen im Ausland seßhaften Wählern zu ermöglichen, daß sie ihre eigene Stimme abgeben, um ihren eigenen Vertreter in den AUSSCHUSS zu wählen und um einen ordentlichen und ruhigen Ablauf dieser Wahlen abzusichern.

 

DIE STIMMABGABE: GELEGENHEIT ZUR AUFWERTUNG DER ITALIENI-SCHEN GEMEINSCHAFTEN IM AUSLAND 

 

·        Die nächste Wahl der Ausschüsse ist eingebettet in einen institutionellen Rahmen, der im positiven Sinne abgeändert wurde. Außer der Gründung des Ministeramtes für die Italiener in der Welt, der Reform der Ausschüsse und der ständigen zentralen Rolle der CGIE, ist die Anerkennung des Anspruchs des Wahlrechts im Ausland als Folge der konstitutionellen Abänderungen sowie auch die Wahl einer parlamentarischen Vertretung der Italiener im Ausland ab den nächsten politischen Wahlen in Betracht zu ziehen.

In Folge dieser bezeichnenden Wahlen, eröffnen sich unserer Gemeinschaften in der Welt neue ausgeprägte günstige Gelegenheiten im Zeichen einer nun vollendeten Gleichberechtigung.

 

 Übersetzer: Mario Mammana in Gedanken an viele Landsleute, die die italienische Sprache nicht beherrschen und trotzdem gleiche Rechte haben müssen.